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Am Essen sparen, um die Miete zu zahlen7,50 Euro für den Quadratmeter im Main-Taunus-Kreis: Gibt es dafür ein Angebot auf dem Wohnungsmarkt? Ein Blick auf einschlägige Immobilienseiten gibt Auskunft: Nein! 7,50 Euro Nettokaltmiete ist allerdings die Obergrenze für Wohnungen ab zwei Personen, die das Jobcenter MTK als angemessene Kosten der Unterkunft anerkennt. Und zwar seit 2010. Darüber hinaus soll die Wohnung für zwei Personen nicht größer als 60 qm sein. Das ergäbe 450 Euro Nettokaltmiete. Falls jemand einen Antrag auf Leistungen im HARTZ IV Bezug stellen muss, wird auch nach Kosten und Fläche seiner bisherigen Wohnung befragt. Ist sie nach diesen Kriterien zu teuer, wird er aufgefordet die Mietkosten zu senken. Wenn nicht,erfolgt nach sechs Monaten Schonfrist die Reduzierung der Geldleistung für die Kaltmiete auf 450 Euro für die bisherige Wohnung. Der Hilfeempfänger hat sich natürlich vorher auf den Immobilienseiten durchgelesen. Er hat auch einen Antrag auf dem zuständigen Wohnungsamt gestellt. Dort steht er auf Rang 200. Gibt es eine Lösung? Nein. Nur einen Ausweg: Er zahlt die Differenz zu seiner bisherigen Miete aus den Leistungen, die sich „Leistungen zum Leben“ nennen. Es gibt eine Untersuchung, wie viele Menschen inzwischen Mietzahlungen aus dem Budget leisten, das ihnen zum Leben zur Verfügung stehen sollte. Eine Anfrage der Partei DIE LINKE im Bundestag, Drucksache 19/13029, hat die Zahlen ans Tageslicht gebracht: Im Main-Taunus-Kreis haben die Bedarfsgemeinschaften (BGen), die zur Miete wohnen, deutlich zugenommen: Waren es 2011 noch 4.156 BGen, stieg ihre Zahl 2015 auf 4.456 und weiter auf 4.833 BGen im Jahr 2018 – also um rund 20% in sieben Jahren. Noch deutlicher waren die Zuwächse bei der Notwendigkeit die eigene Miete
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