initiative main-taunus-sozialpass

2018 bereits 25% – das ist eine Verdreifachung!

Ein erheblicher Einschnitt für die Lebensführung, denn die HARTZ IV-Sätze sind
ja bereits als das Mindestmaß des Bedarfs zum Leben definiert. Nach
Auffassung aller Sozialverbände garantieren Sie nicht mal diesen
Mindestanspruch, u.a. da sie unterhalb der von der EU definierten
Armutsgrenze liegen.
Und es betrifft nicht nur neue HARTZ IV-Bezieherinnen und -Bezieher. Auch
wachsende Familien bräuchten theoretisch eine größere Wohnung. Die
Wohnungsämter verweisen auf die Warteliste – „Rang 200“. Warten zwecklos.
Das Jobcenter verweist auf die Immobilienseiten des freien Wohnungsmarktes
für die Wohnungssuche. Das ist wie jemand in die Wüste schicken, um Wasser
zu holen. Oder es gibt die Empfehlung sich in anderen Städten umzusehen -
oder anderen Kreisen. Irgendwo eine Wohnung suchen, wo die Mieten billiger
sind, seine Umgebung aufgeben, Bekannte und Freundschaften beenden.
Die zugelassenen Mietobergrenzen sind für Neuanmietungen absolut überholt,
seit 2010 festgenagelt.Obwohl der Kreis verpflichtet wäre die angemessenen
Unterkunftskosten anhand eines „vorrangigen schlüssigen Konzepts „ zu
ermitteln. Schlüssig kann dieses Konzept ja wohl nicht sein. Und die Kommunen
haben auch ein (ökonomisches) Interesse den Anteil der Armen zu senken.
Hattersheims Bürgermeister Schindling hat es auf den Punkt gebracht: Mit ihm
werde es keine neuen Sozialwohnungen geben, da die finanzielle Notlage
seiner Kommune zum Teil auf den hohen Anteil der Armen zurückzuführen sei.
So werden ausgegrenzte und benachteiligte Personen weiter diskriminiert.
Dass diese Menschen häufig MigrantInnen sind, zeigt den Stellenwert der
Integrationsbemühungen. Die Aufforderung woanders hinzuziehen, ist das
Gegenteil von Integration, integriert sind sie hier.
Was muss getan werden?
Erstens: Die aktuellen „angemessenen Kosten“ sind zu erhöhen. Sie müssen
sich an den marktüblichen Mietkosten orientieren, denn einen Markt für
Sozialwohnungen gibt es nicht. Ein aktuelles „vorrangiges schlüssiges
Konzept“ist zu erstellen.
Zweitens: Hilfeempfänger verbleiben in ihren Wohnungen und das Jobcenter
übernimmt die tatsächlichen Kosten. Zwangsräumungen in Wohnungslosigkeit
sind zu verbieten.
Drittens: Die Kommunen übernehmen wieder die Fürsorgepflicht für ihre armen
Bürgerinnen und Bürger und erwerben ausreichend Belegungsrechte aus
offenen Vermietungsangeboten. Davon gibt es Hunderte.

Im Auftrag des Vorstandes
Carlo Graf






Treffpunkt [nicht nur] für Betroffene
Alle 2 Wochen Mittwochs
von 17 bis 19 Uhr

Frankfurter Straße 43
(Am Autoberg)
657195 Hattersheim

Telefon: 06190 - 935712
maintaunussozialpass@Ullrich-graf.de

Nächstes Hartz IV-Cafe:



HARTZ IV Cafe

HARTZ IV Cafe' am nächsten Mittwoch,den 17.01.2024

Beginn 17:00, bis 19:00

Das Hartz IV Cafe' informiert und gibt Hilfestellung für ALG II
Empfänger und Menschen mit niedrigem Einkommen aktuell erweitert um
Niedrigrenten.


Ort: Hattersheim, Frankfurter Straße 43, im Haus für Wohnungslose.









Das HartzIV Cafe ist offen für jeden sozialpolitisch interessierten Menschen.


Insbesonder für Hilfesuchende aus den
Bereichen Arbeitslosengeld, Hartz IV -
Bezieher,
Aufstocker in Hartz IV,
Geringverdiener und Rentner.

Hartz IV-Cafe: 

Haus St. Martin am Autoberg
Frankfurter Str. 43
65795 Hattersheim

immer Mittwochs im 14 tägigem Rhytmus
von 17.00 bis 19.00 Uhr



HARTZ IV Cafe' am nächsten Mittwoch,den 17.01.2024 Beginn 17:00, bis 19:00 Das Hartz IV Cafe' informiert und gibt Hilfestellung für ALG II und Sozialhilfe -Empfänger und Menschen mit niedrigem Einkommen aktuell erweitert um Niedrigrenten. > Am Essen sparen, um die Miete zu zahlen > 2018 bereits 25% – das ist eine Verdreifachung!