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Nächstes Hartz IV-Cafe
Mittwoch, den 06.März 2020 Zunächst ausgesetzt
Übrigens ab 01.01.2020 wurde das HARTZ IV Unterdrückungssystem 15 Jahre alt.
Das HartzIV Cafe ist offen für jeden sozialpolitisch interessierten Menschen. Insbesonder für Hilfesuchende aus den Bereichen Arbeitslosengeld, Hartz IV - Bezieher, Aufstocker in Hartz IV und
Geringverdiener RentnerInnen mit geringen Renten.
Haus St. Martin am Autoberg Frankfurter Str. 43 65795 Hattersheim
immer Mittwochs im 14 tägigem Rhytmus von 17.00 bis 19.00 Uhr
OFFENER BRIEF
Am Essen sparen, um die Miete zu zahlen
7,50 Euro für den Quadratmeter im Main-Taunus-Kreis: Gibt es dafür ein Angebot auf dem Wohnungsmarkt? Ein Blick auf einschlägige Immobilienseiten gibt Auskunft: Nein! 7,50 Euro Nettokaltmiete ist allerdings die Obergrenze für Wohnungen ab zwei Personen, die das Jobcenter MTK als angemessene Kosten der Unterkunft anerkennt. Und zwar seit 2010. Darüber hinaus soll die Wohnung für zwei Personen nicht größer als 60 qm sein. Das ergäbe 450 Euro Nettokaltmiete. Falls jemand einen Antrag auf Leistungen im HARTZ IV Bezug stellen muss, wird auch nach Kosten und Fläche seiner bisherigen Wohnung befragt. Ist sie nach diesen Kriterien zu teuer, wird er aufgefordet die Mietkosten zu senken. Wenn nicht,erfolgt nach sechs Monaten Schonfrist die Reduzierung der Geldleistung für die Kaltmiete auf 450 Euro für die bisherige Wohnung. Der Hilfeempfänger hat sich natürlich vorher auf den Immobilienseiten durchgelesen. Er hat auch einen Antrag auf dem zuständigen Wohnungsamt gestellt. Dort steht er auf Rang 200. Gibt es eine Lösung? Nein. Nur einen Ausweg: Er zahlt die Differenz zu seiner bisherigen Miete aus den Leistungen, die sich „Leistungen zum Leben“ nennen. Es gibt eine Untersuchung, wie viele Menschen inzwischen Mietzahlungen aus dem Budget leisten, das ihnen zum Leben zur Verfügung stehen sollte. Eine Anfrage der Partei DIE LINKE im Bundestag, Drucksache 19/13029, hat die Zahlen ans Tageslicht gebracht: Im Main-Taunus-Kreis haben die Bedarfsgemeinschaften (BGen), die zur Miete wohnen, deutlich zugenommen: Waren es 2011 noch 4.156 BGen, stieg ihre Zahl 2015 auf 4.456 und weiter auf 4.833 BGen im Jahr 2018 – also um rund 20% in sieben Jahren. Noch deutlicher waren die Zuwächse bei der Notwendigkeit die eigene Miete aus den Leistungen zum Leben quer zu finanzieren: Während im Jahr 20117,9% der Bedarfsgemeinschaften aus ihren „Leistungen für das Leben“ einen Teil der Miete bezahlt haben, waren es im Jahr 2015 bereits 15,3% und im Jahr 2018 bereits 25% – das ist eine Verdreifachung! Ein erheblicher Einschnitt für die Lebensführung, denn die HARTZ IV-Sätze sind ja bereits als das Mindestmaß des Bedarfs zum Leben definiert. Nach Auffassung aller Sozialverbände garantieren Sie nicht mal diesen Mindestanspruch, u.a. da sie unterhalb der von der EU definierten Armutsgrenze liegen. Und es betrifft nicht nur neue HARTZ IV-Bezieherinnen und -Bezieher. Auch wachsende Familien bräuchten theoretisch eine größere Wohnung. Die Wohnungsämter verweisen auf die Warteliste – „Rang 200“. Warten zwecklos. Das Jobcenter verweist auf die Immobilienseiten des freien Wohnungsmarktes für die Wohnungssuche. Das ist wie jemand in die Wüste schicken, um Wasser zu holen. Oder es gibt die Empfehlung sich in anderen Städten umzusehen - oder anderen Kreisen. Irgendwo eine Wohnung suchen, wo die Mieten billiger sind, seine Umgebung aufgeben, Bekannte und Freundschaften beenden. Die zugelassenen Mietobergrenzen sind für Neuanmietungen absolut überholt, seit 2010 festgenagelt.Obwohl der Kreis verpflichtet wäre die angemessenen Unterkunftskosten anhand eines „vorrangigen schlüssigen Konzepts „ zu ermitteln. Schlüssig kann dieses Konzept ja wohl nicht sein. Und die Kommunen haben auch ein (ökonomisches) Interesse den Anteil der Armen zu senken. Hattersheims Bürgermeister Schindling hat es auf den Punkt gebracht: Mit ihm werde es keine neuen Sozialwohnungen geben, da die finanzielle Notlage seiner Kommune zum Teil auf den hohen Anteil der Armen zurückzuführen sei. So werden ausgegrenzte und benachteiligte Personen weiter diskriminiert. Dass diese Menschen häufig MigrantInnen sind, zeigt den Stellenwert der Integrationsbemühungen. Die Aufforderung woanders hinzuziehen, ist das Gegenteil von Integration, integriert sind sie hier. Was muss getan werden? Erstens: Die aktuellen „angemessenen Kosten“ sind zu erhöhen. Sie müssen sich an den marktüblichen Mietkosten orientieren, denn einen Markt für Sozialwohnungen gibt es nicht. Ein aktuelles „vorrangiges schlüssiges Konzept“ist zu erstellen. Zweitens: Hilfeempfänger verbleiben in ihren Wohnungen und das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten. Zwangsräumungen in Wohnungslosigkeit sind zu verbieten. Drittens: Die Kommunen übernehmen wieder die Fürsorgepflicht für ihre armen Bürgerinnen und Bürger und erwerben ausreichend Belegungsrechte aus offenen Vermietungsangeboten. Davon gibt es Hunderte.
Im Auftrag des Vorstandes
Carlo Graf
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Treffpunkt [nicht nur] für Betroffene
Alle 2 Wochen Mittwochs
von 17 bis 19 Uhr
Frankfurter Straße 43 (Am Autoberg)
657195 Hattersheim
Telefon: 06190 - 935712
maintaunussozialpass@Ullrich-graf.de
Nächstes Hartz IV-Cafe:
HARTZ IV Cafe
HARTZ IV Cafe' am nächsten Mittwoch,den 03.05.2023
Beginn 17:00, bis 19:00
Das Hartz IV Cafe' informiert und gibt
Hilfestellung für ALG II
Empfänger und Menschen mit niedrigem
Einkommen aktuell erweitert um
Niedrigrenten.
Ort: Hattersheim, Frankfurter Straße 43,
im Haus für Wohnungslose.
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